Ablauf

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Ablauf der Mediation

Um die Mediation zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen ist es wichtig, eine festgelegte Struktur einzuhalten. Diese umfasst 6 voneinander getrennte Phasen:

1. Einführung in die Mediation und Mediationsvertrag

In dieser ersten Phase geht es darum, sich gegenseitig kennenzulernen. Die Mediatorin erklärt das Verfahren und die Vorgehensweise innerhalb der einzelnen Sitzungen. Außerdem werden die Regeln für die gemeinsame Arbeit im Rahmen der Mediation festgelegt und ein Mediationsvertrag zwischen den Parteien sowie der Mediatorin geschlossen.

2. Informations- und Themensammlung

Die Konfliktparteien beschreiben den Konflikt so, wie er sich aus ihrer jeweiligen Sicht darstellt. Die Mediatorin entnimmt aus den Schilderungen die relevanten Konfliktthemen und strukturiert sie. Die Themen werden nach ihrer Wichtigkeit, die sie für die Konfliktparteien haben, in eine Rangreihenfolge gebracht.

3. Interessenklärung

In dieser Phase geht es darum, den Blick hinter die Kulissen des Konflikts zu richten. Mit Unterstützung der Mediatorin sollen die Konfliktgegner ihre Streitpositionen verlassen und gemeinsam ihre Interessen und Bedürfnisse herausarbeiten. Das Ziel ist es, die Sicht des anderen annehmen zu können und Verständnis für diese andere Seite zu entwickeln.

4. Optionen bilden

An dieser Stelle im Mediationsverfahren beginnt die kreative Phase. Aufbauend auf den neu gewonnenen Erkenntnissen über die jeweiligen Wünsche, Interessen und Bedürfnisse werden nun neue Handlungsmöglichkeiten gesucht. Ohne Einschränkungen durch Regeln oder Rahmenbedingungen geht es lediglich um die Erhöhung der Wahlfreiheiten.

5. Auswahl und Bewertung der Optionen

Die Ideen und Handlungsvorschläge werden nun auf ihre Realisierbarkeit hin überprüft. Dabei kommen neben rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten auch ethische und persönliche Belange zum Tragen. Im Anschluss wird gemeinsam eine Handlungsoption ausgewählt.

6. Vereinbarung umsetzten

In dieser letzten Phase des Mediationsverfahrens formulieren die Beteiligten eine verbindliche Vereinbarung über ihr gemeinsames weiteres Vorgehen. Es ist auch möglich, diese Übereinkunft von einem Notar beglaubigen zu lassen.

Folgetreffen

Die Praxis hat gezeigt, dass es sinnvoll ist, einen gemeinsamen Folgetermin im Abstand von ca. 3 Monaten zu vereinbaren. Hier kann die Umsetzung der vereinbarten Punkte nochmals überprüft werden und gegebenenfalls Korrekturen und Ergänzungen zum Vertrag vorgenommen werden.